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Festlegung des Grundversorgers

Gemäß Feststellung § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger bis zum 31.12.2024 das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Bad Sachsa, welche die Orte Bad Sachsa, Steina, Tettenborn, Tettenborn-Kolonie sowie Neuhof umfasst, sind die Stadtwerke Bad Sachsa GmbH.

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