Preise und Bedingungen der Grundversorgung
HINWEIS NACH § 36 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bad Sachsa für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität und Erdgas.
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“