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Energiekunden werden durch Energiepreisbremsen entlastet

Ab April werden die Energiekunden der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH durch die sogenannten Energiepreisbremsen entlastet. Die Entlastungen werden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, rückwirkend ab dem 1.1.2023 berücksichtigt.

Alle Kundinnen und Kunden werden auch schriftlich über die individuellen Entlastungsbeträge und die künftigen monatlichen Abschlagszahlungen informiert. Sie profitieren dabei automatisch von den staatlichen Unterstützungen. Finanzielle Nachteile entstehen den Kunden durch die ca. vierwöchige Verzögerung nicht.

Die Bundesregierung hatte die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen, um die Menschen angesichts stark gestiegener Energiepreise finanziell zu entlasten. Der Gesetzgeber hatte die tiefgreifenden Maßnahmen jedoch sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiteten IT-Dienstleister und Unternehmen mit Hochdruck daran, die IT-Systeme an die komplexen Anforderungen anzupassen. Da das wiederum alle Energieversorger in Deutschland gleichzeitig betraf, verzögerte sich die Umsetzung bundesweit.

Wer profitiert von den Preisbremsen?

Von den Preisbremsen profitieren unter anderem Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren regulären Vertragspreis.

Kunden, die üblicherweise im März abgerechnet werden, erhalten ihre Rechnung nun bis Mitte April. Für Kunden mit Bankeinzug, einem sogenannten SEPA-Lastschriftmandat, wird der März-Abschlag nicht rückwirkend abgebucht.

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